Es kam eigentlich nicht ganz überraschend: Mit dem ab 1. Januar 2021 gültigen Leistungs- und Preisverzeichnis der Deutschen Post DHL entfiel die Möglichkeit, Päckchen mit Briefmarken freizumachen.

Schon seit geraumer Zeit versucht die Post, die Freimachung von Päckchen vorzugsweise über das Internet laufen zu lassen. Neben der Möglichkeit, ihren Kunden günstigere Preise anzubieten, hat die Post den großen Vorteil, bereits automatisierungsgerechte Sendungen aufgeliefert zu bekommen.

So liegt beispielsweise die Ziel-Postleitzahl und Ziel-Anschrift bereits erfasst vor und muss nicht mehr händisch nacherfasst werden. Für Auslandssendungen außerhalb der EU kommt hinzu, dass die Zollpapiere gleich miterfasst werden können. Für die Schalteraufgabe in manche Länder außerhalb der EU, die eine elektronische Übermittlung der Zolldaten wünschen, muss die handschriftliche Zollerklärung nacherfasst werden. Dafür wird ein zusätzliches Serviceentgelt von 1,70 € fällig. Aber auch für die Entgeltsicherung ergeben sich große Vorteile. In Paketzentren erfolgte keine hinreichende Kontrolle der Gültigkeit von Briefmarken. So war es leicht möglich, Päckchen mit Marken aus der DM-Zeit zu versenden.

Am 1. Januar 1920 wurde im Bereich der Reichspost das Päckchen bis 1 kg eingeführt. Vom 1. Juli 1928 an waren offene und geschlossene Päckchen zugelassen, als Briefpäckchen bis 1 kg oder als sonstige Päckchen bis 2 kg. Briefpäckchen mussten sich für die Beförderung mit der Briefpost, sonstige Päckchen für die Beförderung in Säcken eignen. Ende 1933 wurden Einschreiben sowie Nachnahme auf Briefpäckchen zugelassen. Als 1938 das Höchstgewicht für Briefe auf 1 kg angehoben wurde, fielen die Briefpäckchen weg. Zur Vereinfachung des Päckchen-Verteilerdienstes wurde 1941 das Deutsche Reich in 24 Päckchenleitgebiete eingeteilt, die durch Leitzahlen gekennzeichnet waren. Eine Einlieferungsbescheinigung war gegen Gebühr möglich. In der Postordnung der Deutschen Bundespost zählte das Päckchen zu den Briefsendungen. Relikt aus dieser Zeit war es, dass ein Päckchen bis 31. Dezember 2020 noch mit Briefmarken freigemacht werden konnte. Seit 2014 gab es zudem wieder zwei Päckchenformate zunächst nach Gewicht, später nach Größe unterschieden. Die Freimachung von Paketkarten oder Eil- oder Wertbriefen mit Briefmarken war schon in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr eingeschränkt oder aufgehoben worden. Für Portostufensammler ist das besonders bedauerlich, da die Verwendungsmöglichkeiten und die Vielfalt von Portostufen deutlich eingeschränkt sind.

Erfreulich für Sammler dürfte allerdings sein, dass die hohen Dauerserienwertstufen für Päckchen, die zudem in den letzten Jahren häufigeren Anpassungen unterlagen, nunmehr entfallen dürften. Glücklich, wer sich noch passende Belege besorgen konnte; die Verwendung von speziellen Wertstufen der Blumendauerserienwerte für Päckchen erfolgte ohnehin am Schalter kaum noch; dafür standen ja Labeldrucker zur Verfügung.

Axel Brockmann