(tb) Mit dem 1. Januar änderten sich nicht nur die Portosätze der Brief- und Paketpost. Die Deutsche Post kürzte auch zwei Leistungen, die weniger im Mittelpunkt der allgemeinen Aufmerksamkeit stehen.

Einen Nachsendeauftrag kann man nunmehr nur noch für sechs Monate stellen. Diese Frist galt zuletzt schon für klassische, in der Filiale gekaufte Aufträge. Online konnte man bis zum Jahresende auch Nachsendeaufträge für zwölf Monate erteilen. Ähnliches gilt für das Angebot, die Tagespost zu lagern. Nur noch die Lagerung für maximal einen Monat ist möglich. Die Möglichkeit, online bis zu drei Monate Lagerung in Auftrag zu geben, entfiel mit dem Jahreswechsel.