(tb) Voraussichtlich zwei Euro Gebühr fallen künftig zusätzlich zu Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Kleinstpakete an, die mit einem Warenwert von unter 150 Euro die Europäische Union aus Drittstaaten erreichen. Dies schlägt die Europäische Kommission in einem inoffiziellen Diskussionspapier vor, einem so genannten Nonpaper. Für Sendungen aus besonders vertrauenswürdigen Partnerstaaten soll die Zusatzgebühr 50 Cent betragen.
Mit der Streichung des Zollprivilegs für Kleinstsendungen und der Zusatzgebühr möchte die Kommission vornehmlich gegen chinesische Billiganbieter vorgehen, die mit ihren Warenlieferungen den Markt fluten und die Zollabfertigung beeinträchtigen. Bis zu zwölf Millionen Sendungen langen täglich von Versendern wie Shein und Temu in der Europäischen Union ein. Ein Teil der zusätzlichen Gebühr soll an die Zollbehörden, der Rest in den allgemeinen Haushalt fließen.
(tb) Die Deutsche Post übernahm in IDS Fulfillment einen wichtigen Anbieter von Leistungen im Liefermanagement. Er wird in DHL Supply Chain integriert, den für die Lieferkettengestaltung zuständigen Bereich des Konzerns. IDS verfügt über mehrere Standorte, die strategisch in den Vereinigten Staaten aufgebaut worden sind. Die Lager- und Umschlagfläche beträgt insgesamt 120.000 Quadratmeter. Aktiv ist IDS im Internet-Versandhandel. In diesem wachsenden Segment hatte die Deutsche Post bereits im Januar den Retouren-Spezialisten Inmar übernommen. Ein Kaufpreis für die jüngste Akquisition wurde nicht bekanntgegeben.
(tb) Zumindest die kleinen Werte mit krummen Nominalen kann man relativ einfach aufbrauchen, wenn man zu Mischfrankaturen bereit ist. Wie dies geht, verdeutlichte die Arbeitsgemeinschaft AGF beim Versand ihres jüngsten Rundbriefes. Mit fünf Marken zu 28 Cent und je zwei Marken zu fünf und 15Cent machte sie den Großbrief zu 1,80 Euro frei. Sämtliche Werte stammten aus der Blumen-Freimarkenserie. Alles passte bestens zusammen. Die Wellenentwertung darf man zudem als Bewässerung des Beetes deuten
(tb) Mehr als 1200 Patente hat die Deutsche Post weltweit angemeldet, darunter 800 für den Bereich Brief und Paket. Das teilte der Konzern anlässlich des Welttages des geistigen Eigentums am 24. April mit. Die meisten Patente hält die Post in Deutschland, knapp 280. Es folgen die Vereinigten Staaten von Amerika und China mit rund 190 und 150 Anmeldungen. Von vielen Einrichtungen ist allerdings gar nicht bekannt, dass sie urheberrechtlichen Schutz genießen, beispielsweise von der Packstation. Auch das für den seinerzeit von der Deutschen Post entwickelten StreetScooter geschaffene Lademanagement ist patentgeschützt. Innerhalb des Konzerns existiert ein Management-Team, das Erfindungen und Entwicklungen von Mitarbeitern für die Anmeldung beim Patentamt vorbereitet und die nötigen Formalitäten erledigt.
(tb) Wer ein Paket erwartet, aber keine Benachrichtigungskarte im Hausbriefkasten vorfindet, kann eventuell mit der Briefpost eine Überraschung erleben. „Benachrichtigung einen Tag nach dem Zustellversuch durch die Briefzustellung“, heißt es vorgedruckt auf einem Postsache-Umschlag, dessen Anschriftenaufkleber eindeutig aus dem Etikettendrucker eines Postzustellers stammt. Der Umschlag enthielt eine Benachrichtigungskarte.
Dass der Zusteller aber tatsächlich einen Zustellversuch unternommen hat, kann man mit Fug und Recht bezweifeln. Weshalb schickte er die Benachrichtigungskarte per Briefpost und warf sie nicht gleich in den tagsüber leicht erreichbaren Hausbriefkasten? Das Datum der Benachrichtigungskarte wies zudem aus, dass die Briefzustellung nicht einen Tag, sondern zwei Tage nach dem vermeintlichen Paketzustelltag erfolgte. Die Codierung im unteren Bereich des Umschlags belegt, dass der Brief tatsächlich die Briefpostbeförderung durchlaufen hat.
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